Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart – FAQ (6)

Darf ein ehemaliger Landesminister unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Berater für eine private Kanzlei arbeiten, wenn er mit dieser bereits während seiner Amtszeit beruflich eng verbunden war?

Im vorliegenden Fall: Nein. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Landesregierung eine solche Tätigkeit untersagen darf, wenn dadurch das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Regierung beschädigt wird.
Entscheidend ist hierbei nicht, ob tatsächlich ein Fehlverhalten vorliegt, sondern ob bereits der
begründete Anschein eines Interessenkonflikts
besteht. Da der Minister maßgeblich an der Ansiedlung eines Autoherstellers beteiligt war und die Kanzlei das Land dabei beraten (und nun zum Autohersteller gewechselt) hat, bleibt die Tätigkeit während der zweijährigen Karenzzeit verboten.
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Waren die systematischen Grenzkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich in den Jahren 2021 bis 2023 rechtmäßig?

Nein. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die anlasslosen Personenkontrollen in den Winterhalbjahren 2021/2022 und 2022/2023 rechtswidrig waren. Das Gericht begründete dies damit, dass das Bundesinnenministerium keine rechtlich ausreichende „neue ernsthafte Bedrohung“ für die Sicherheit nachweisen konnte, die laut Schengener Grenzkodex für eine solche Verlängerung zwingend erforderlich gewesen wäre. Allgemeine Verweise auf eine anhaltende Migration oder die Belastung von Unterbringungskapazitäten reichten als Rechtfertigung für die Einschränkung der Reisefreiheit nicht aus.
https://www.vgh.bayern.de/gerichte/bayvgh/index.html

Verstoße ich gegen das Grundgesetz, wenn ich den Rundfunkbeitrag zahlen muss, obwohl ich das Programm für einseitig oder zu teuer halte?

Nein. Der Verwaltungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Zahlungspflicht weiterhin rechtens ist. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Berichterstattung (z. B. zu politischen Themen) nicht ausgewogen genug ist oder die Sender zu viel Geld für Gehälter und Pensionen ausgeben, entbindet Sie das nicht von der Beitragspflicht.
Das Gericht begründet dies damit, dass keine „schwerwiegenden und regelmäßigen Mängel“ im Gesamtangebot (Fernsehen, Radio, Mediatheken) erkennbar sind. Für die Kontrolle der inhaltlichen Vielfalt sind die Aufsichtsgremien der Sender und der Gesetzgeber zuständig, während die finanzielle Sparsamkeit der Sender nicht durch Klagen einzelner Beitragszahler vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.
Ein wichtiger Punkt für Kläger: Sie müssen laut diesem Urteil kein teures Privatgutachten vorlegen, um überhaupt Gehör vor Gericht zu finden – das wäre eine unfaire finanzielle Hürde für den Bürger.
Der Verwaltungsgerichtshof

*KI-generierter Inhalt