Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart – FAQ (9)


Dürfen Minister des Landes Rheinland-Pfalz gleichzeitig Mitglieder in einem Stadtrat sein?

Ja. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat klargestellt, dass das Amt eines Ministers mit einem Stadtratsmandat vereinbar ist. Minister fallen rechtlich nicht unter die Unvereinbarkeitsregeln für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, da sie als Verfassungsorgane in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Zudem darf das passive Wahlrecht nicht grundlos über den Gesetzestext hinaus eingeschränkt werden.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

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