Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart – FAQ (9)

War der Regionalplan Ruhr rechtmäßig aufgestellt und durften darin Abgrabungsbereiche für Kies und Kiessand mit Ausschlusswirkung außerhalb dieser Flächen festgelegt werden?

Nein. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Regionalplan Ruhr unwirksam ist.
Der Plan leidet sowohl an einem Fehler im Beteiligungsverfahren als auch an erheblichen Abwägungsfehlern bei der Festlegung der Abgrabungsbereiche. Insbesondere durfte die Planung nicht auf einer veralteten Grundlage zum zukünftigen Rohstoffbedarf beruhen. Außerdem hätte der Regionalverband Ruhr bestimmte verfügbare Rohstoffmengen aus Ausnahmen und sogenannten „stillen Reserven“ in die Berechnung einbeziehen müssen.
Da diese Fehler die grundlegende Planung der Abgrabungsbereiche betreffen, erklärte das Gericht den Regionalplan Ruhr insgesamt für unwirksam.
Oberverwaltungsgerichts

War das Verbot des Vereins „Fatime Versammlung e. V.“ (alias Imam Mahdi Zentrum Münster) durch das Innenministerium Nordrhein-Westfalen rechtmäßig?

Ja. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass das Vereinsverbot rechtmäßig war. Nach Ansicht des Gerichts verstieß der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung, weil er die Hisbollah ideologisch und finanziell unterstützt habe. Das Gericht sah insbesondere die langjährigen finanziellen Zuwendungen an ein der Hisbollah zugerechnetes Projekt sowie öffentliche Würdigungen und Unterstützungsaufrufe für die Organisation als entscheidend an. Daher durfte das Innenministerium NRW den Verein verbieten.
Oberverwaltungsgerichts

Darf ein Landkreis bei der Berechnung von Abfallgebühren für einen neuen Kalkulationszeitraum noch eine Kostenüberdeckung berücksichtigen, die bereits aus einem deutlich früheren Kalkulationszeitraum stammt und deren Ausgleichsfrist abgelaufen ist?

Nein. Der Landkreis darf eine ältere Kostenüberdeckung nicht mehr in eine spätere Gebührenkalkulation einbeziehen, wenn die gesetzliche Frist zum Ausgleich von Über- und Unterdeckungen bereits abgelaufen ist. Im entschiedenen Fall durfte die Kostenüberdeckung aus den Jahren 2015 bis 2017 nicht mehr bei der Kalkulation der Abfallgebühren für 2023 und 2024 berücksichtigt werden. Da dieser Fehler die Berechnung der Gebührensätze beeinflusste, erklärte das Gericht die gesamte Abfallgebührensatzung für unwirksam.
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts


Darf eine Genehmigungsbehörde bei Windenergieanlagen längere Schutzzeiträume für Kranichbrutstätten sowie pauschale Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen anordnen, auch wenn der Betreiber eine individuellere Regelung für möglich hält?

Ja. Das Gericht entschied, dass solche Schutzauflagen zulässig sind, wenn sie auf nachvollziehbaren naturschutzfachlichen Einschätzungen beruhen. Die Behörde darf einen fachlichen Einschätzungsspielraum nutzen, insbesondere wenn keine eindeutigen wissenschaftlichen Standards für eine genauere Bewertung bestehen.
Konkret durfte:
ein Bauverbot vom 1. Februar bis 15. September zum Schutz von Kranichbrutstätten festgelegt werden,
eine pauschale Abschaltung der Windenergieanlagen vom 1. April bis 31. Oktober zum Schutz von Fledermäusen angeordnet werden.
Dass das Vorhaben ein Repowering älterer Anlagen darstellt oder möglicherweise genauere Daten zu Fledermausaktivitäten vorliegen, führte nicht dazu, dass die Behörde zwingend eine andere Regelung treffen musste. Die Schutzmaßnahmen wurden daher als verhältnismäßig und rechtmäßig bestätigt.
Oberverwaltungsgericht

Darf die AfD vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft und beobachtet werden?

Ja. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine Beobachtung der AfD durch den bayerischen Verfassungsschutz vorliegen. Das Gericht sah die rechtlichen Maßstäbe hierfür als bereits durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt an. Es hielt die Würdigung des Verwaltungsgerichts München für rechtmäßig, wonach insbesondere bestimmte der AfD zurechenbare Äußerungen – etwa zu „Remigration“, zur Herabwürdigung von Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien sowie zur Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung – tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsrechtlich relevante Bestrebungen darstellen. Daher darf die Partei weiterhi
Bayerische Verwaltungsgerichtshof

Haben Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von mindestens fünf Stunden an jedem Werktag, oder kann eine kürzere Betreuung an einzelnen Tagen durch längere Betreuungszeiten an anderen Tagen ausgeglichen werden?

Kinder ab drei Jahren haben bis zum Schuleintritt grundsätzlich Anspruch auf eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung von mindestens fünf Stunden täglich, verteilt auf die Tage Montag bis Freitag. Eine kürzere Betreuung an einem dieser Tage kann nicht gegen den Willen des Kindes bzw. der Eltern durch längere Betreuungszeiten an den übrigen Tagen ausgeglichen werden. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Kommune ausreichende Kapazitäten vorhält; sie muss die erforderlichen Betreuungsplätze bereitstellen oder bereitstellen lassen.
Der Verwaltungsgerichtshof

Kann ein Bebauungsplan wirksam sein, wenn für festgesetzte Sondergebiete die gesetzlich erforderlichen Angaben zum Nutzungszweck und zur zulässigen Art der baulichen Nutzung fehlen oder wenn die Nutzung auf ortsansässige Unternehmen beschränkt wird?

Nein. Ein Bebauungsplan ist unwirksam, wenn für Sondergebiete die erforderlichen Festsetzungen zum Nutzungszweck und zur zulässigen Art der baulichen Nutzung fehlen. Außerdem darf die Zulässigkeit von Bauvorhaben nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Unternehmen an einem bestimmten Ort ansässig ist. Die Art der baulichen Nutzung muss sich auf Nutzungsarten (z. B. Gewerbebetriebe) beziehen und nicht auf die Herkunft oder den Sitz eines Unternehmens. Solche Fehler können zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans führen.
Der Verwaltungsgerichtshof

Führt eine schulferienbedingte Unterbrechung zwischen dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der anschließenden Einstellung in den Schuldienst dazu, dass das vorherige Dienstverhältnis nicht mehr als „unmittelbar vorangehend“ gilt – und damit versorgungsrechtliche Nachteile entstehen?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass eine kurze Lücke, die allein durch die Einstellungspraxis des Dienstherrn entsteht – wie hier die Sommerferien –, die Anwendung der günstigeren Übergangsvorschrift nicht ausschließt. Zwischen Vorbereitungsdienst und Einstellung bestand ein funktionaler unmittelbarer Zusammenhang, sodass die Lehrerin keine versorgungsrechtlichen Nachteile hinnehmen muss.
Das Bundesverwaltungsgericht


Kann ein Beamter allein wegen rassistischer oder NS‑verharmlosender Chat‑Nachrichten aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, oder muss zusätzlich festgestellt werden, dass diese Äußerungen seine innere verfassungsfeindliche Einstellung widerspiegeln?

Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass solche Chat‑Beiträge zwar immer ein Dienstvergehen darstellen, aber eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Äußerungen tatsächlich Ausdruck einer verfassungsfeindlichen inneren Haltung sind. Ob dies der Fall ist, muss das Gericht umfassend aufklären – der bloße Inhalt der Nachrichten reicht dafür nicht aus.
Das Bundesverwaltungsgericht

Durfte die Bundesregierung der Bundeskanzlerin a.D. und dem Bundesminister a.D. die Aussagegenehmigung verweigern, sodass sie in einem Zivilprozess nicht als Zeugen auftreten müssen?

Ja. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Bundesregierung die Aussagegenehmigungen rechtmäßig verweigert hat. Die Aussagen der ehemaligen Regierungsmitglieder hätten Rückschlüsse auf interne Entscheidungsprozesse zugelassen und damit die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren können. Die Klage des Medienunternehmens blieb daher ohne Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht

Darf ein Medienunternehmen vor einem Verwaltungsgericht dagegen klagen, dass der Bundespräsident die Aussage als Zeuge in einem zivilgerichtlichen Verfahren verweigert?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass ein Medienunternehmen keine Klagebefugnis hat, um die Zeugnisverweigerung des Bundespräsidenten gerichtlich überprüfen zu lassen. Die einschlägige Norm – § 376 Abs. 4 ZPO – schützt ausschließlich öffentliche Interessen und entfaltet keine drittschützende Wirkung zugunsten des Medienunternehmens. Daher ist eine solche Klage unzulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht

War die Rückforderung der vom Land Rheinland‑Pfalz an die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH gezahlten Betriebsbeihilfen für 2017 und 2018 rechtmäßig?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Rücknahme‑ und Rückforderungsbescheid des Landes rechtswidrig ist, weil die Beihilfen zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung als rechtmäßig galten (Kommissionsgenehmigung) und spätere europäische Entscheidungen die Rechtmäßigkeit wiederhergestellt haben, sodass eine Rückforderung nicht zulässig war.
Das Bundesverwaltungsgericht

Kann die Flüchtlingsanerkennung widerrufen werden, wenn eine Schutzberechtigte heimlich in ihr Heimatland reist und dies auf Social Media teilt?

Ja, das ist möglich. Wenn eine anerkannte Flüchtling freiwillig in ihr Heimatland reist (hier: Somalia/Somaliland), dort öffentlich auftritt und diese Aktivitäten auf Plattformen wie TikTok teilt, darf die Behörde die Flüchtlingseigenschaft widerrufen.
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass durch ein solches Verhalten die begründete Furcht vor Verfolgung nachträglich entfällt. Wer sich im Heimatland unbeschwert in der Öffentlichkeit bewegt und sogar mit Regierungsvertretern zeigt, beweist damit, dass im konkreten Einzelfall keine objektive Gefahr mehr besteht. Zudem erlischt durch die Reisen der Anspruch auf den Schutzstatus, was eine sofortige Ausreisepflicht zur Folge hat.
VG Trier

Muss das Land Rheinland-Pfalz Bürgern auf Anfrage vollständige Gräberlisten von Soldatenfriedhöfen bereitstellen, auch wenn die Behörde diese gar nicht selbst vorliegen hat?

Nein. Nach dem Landestransparenzgesetz müssen Behörden Bürgerinnen und Bürgern nur Einsicht in die Unterlagen gewähren, die tatsächlich bereits bei ihnen vorhanden sind.
Das Land ist nicht verpflichtet, extra für eine Anfrage neue Listen zu erstellen oder sich fehlende Daten von Dritten – wie den einzelnen Friedhofsträgern vor Ort – zu beschaffen. Auch das Gräbergesetz gibt Bürgern keinen Anspruch darauf, da es dem öffentlichen Interesse an einer Erinnerungskultur dient und nicht den privaten Forschungsinteressen Einzelner.
VG Trier

Welches Gericht ist dafür zuständig, über die Klage des AfD-Kandidaten Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zu entscheiden?

Zuständig ist das Verwaltungsgericht Koblenz und nicht das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Da der angefochtene Bescheid von der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier erlassen wurde, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Wohnsitz des Klägers. Da Joachim Paul in Koblenz wohnt, musste das Verwaltungsgericht Neustadt den Fall wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit nach Koblenz verweisen.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße

Hat ein Bürger Anspruch auf die Rückzahlung von sichergestelltem Bargeld, wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde?

Nein, nicht automatisch. Wenn erhebliche Zweifel an den Eigentumsverhältnissen bestehen, darf das Geld einbehalten werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die betroffene Person die Herkunft einer sehr großen Bargeldsumme nicht nachweisen und keinen plausiblen Verwendungszweck erklären kann – erst recht, wenn das legale Einkommen (wie bei einem angestellten Taxifahrer) im krassen Widerspruch zu der gefundenen Summe steht. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ändert daran nichts, wenn die Gesamtumstände gegen einen rechtmäßigen Erwerb sprechen.
Verwaltungsgericht Mainz

Darf das zuständige Amt die Hunde eines Hundetrainers dauerhaft entziehen und sofort verkaufen, wenn gravierende Haltungsmängel und Gewalt beim Training nachgewiesen wurden?

Ja, das ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat im Eilverfahren bestätigt, dass eine solche „Veräußerungsverfügung“ zulässig ist. Wenn Tiere in zu kleinen, kalten Zwingern ohne Wasser gehalten werden und der Trainer nachweislich Gewalt (wie Schläge mit einem Seil) anwendet, fehlt ihm die nötige Sachkunde. Zum Schutz der Tiere darf das Amt den gesamten Bestand fortnehmen und verkaufen – auch um die hohen Unterbringungskosten im Tierheim für die Allgemeinheit zu deckeln. Der Tierschutz wiegt in diesem Fall schwerer als die Berufsfreiheit des Trainers.
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht

Darf die Stadt Lübeck die Entsorgungsunternehmen dazu verpflichten, Leichtverpackungsmüll in weiten Teilen des Stadtgebiets in Gelben Tonnen statt in Gelben Säcken einzusammeln?

Ja, das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass diese Umstellung rechtens und verhältnismäßig ist. Die Pflicht zur Gelben Tonne hilft dabei, Verschmutzungen und Schädlingsbefall durch beschädigte Müllsäcke zu verhindern, und kann die Menge des recycelten Mülls erhöhen. Wirtschaftliche Einwände der Entsorger bezüglich höherer Kosten für Tonnen, Fahrzeuge und Personal wurden vom Gericht abgewiesen, da sie nicht ausreichend belegt waren.
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht

Darf eine „Fridays for Future“-Demonstration für den allgemeinen Klimaschutz auf der Autobahn stattfinden?

Nein, im konkreten Fall nicht. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass die Versammlungsfreiheit hier hinter der Sicherheit und der Leichtigkeit des Straßenverkehrs zurückstehen muss.
Eine Autobahn darf nur dann für Demonstrationen genutzt werden, wenn das Thema der Versammlung einen unabdingbaren, direkten Bezug zu diesem Ort hat (wie beispielsweise der Protest für ein allgemeines Tempolimit). Da die geplante „Fridays For Future“-Demonstration jedoch den Klimaschutz im Allgemeinen zum Thema hatte, war die Autobahn als Veranstaltungsort rechtlich nicht zwingend notwendig. Zudem stufte das Gericht die von der Stadt Kiel angebotenen Alternativrouten im Stadtgebiet als völlig ausreichend ein, um die Meinung effektiv kundzutun.
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht

Darf die Ölförderung auf der Bohr- und Förderinsel Mittelplate A im schleswig-holsteinischen Wattenmeer vorerst weiterlaufen, obwohl die Deutsche Umwelthilfe gegen die Genehmigung für die Jahre 2024 bis 2026 geklagt hat?

Ja, die Ölförderung darf vorläufig fortgesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat im Eilverfahren entschieden, dass die Förderung nicht sofort gestoppt werden muss. Da die rechtlichen Fragen zu komplex sind, um sie im Schnellverfahren zu entscheiden, hat das Gericht eine Interessenabwägung vorgenommen: Die technischen Risiken eines plötzlichen Betriebs力のstopps, die Gefährdung von rund 2.000 Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliche und energiepolitische Interessen wiegen schwerer als das geforderte Verbot. Zudem konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Nationalpark Wattenmeer bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung schweren, unumkehrbaren Schaden nimmt. Die endgültige Klärung erfolgt nun im eigentlichen Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht

Ist der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Geesthacht (A 25 / B 5) rechtmäßig, obwohl ein betroffener Grundstückseigentümer und ein Umweltverband dagegen geklagt haben?

Ja. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss keine durchgreifenden Fehler aufweist. Die Richter befanden, dass die Interessen der Kläger – wie die Beanspruchung einer privaten Reithalle und die vorgebrachten Bedenken zum Natur- und Artenschutz – korrekt gegen das öffentliche Interesse an der Entlastung der Stadt vom Durchgangsverkehr abgewogen wurden. Die Klagen wurden daher abgewiesen.
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht

Darf sich ein Ministerpräsident in einer Fernseh-Talkshow pointiert äußern, oder verletzte Daniel Günther bei „Markus Lanz“ das staatliche Neutralitätsgebot?

Ja, er darf es in diesem Kontext. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Daniel Günther in der ZDF-Sendung nicht in seiner offiziellen Funktion als Ministerpräsident gesprochen hat, sondern als Parteipolitiker.
Zwar sind Amtsträger in ihrer offiziellen Rolle strikt an das staatliche Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot gebunden. Da Talkshows jedoch dem offenen Austausch politischer Argumente dienen, stand Günther hier das Recht auf freie Meinungsäußerung als Privat- und Parteiperson zu. Seine Aussagen mussten daher weder unterlassen noch widerrufen werden.
Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ Verwaltungsgericht

Ist der Bebauungsplan für den Ausbau der Zufahrtsstraße und den Parkplatzbau am ehemaligen Bergwerk Reden rechtmäßig?

Nein, der Bebauungsplan („Garten Reden, 3. Änderung“) ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat entschieden, dass die Planung an schweren Fehlern leidet. Zum einen wurde die Öffentlichkeit nicht korrekt beteiligt, weil eine wichtige Machbarkeitsstudie nicht öffentlich ausgelegt wurde. Zum anderen wurden die Folgen für die Umwelt und den Lebensraum geschützter Tierarten – wie der Geburtshelferkröte und der Mauereidechse – nicht ausreichend untersucht. Zudem stützte sich der Plan auf einen Vertrag zum Artenschutz, der zum Zeitpunkt des Beschlusses noch gar nicht existierte.
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Muss ein Landkreis ein privates oder frei-gemeinnütziges Krankenhaus im Wege der Gleichbehandlung mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung betrauen und ihm Verlustausgleiche zahlen, wenn ein konkurrierendes kommunales Klinikum finanzielle Unterstützung erhält?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine solche Klage bereits unzulässig ist.
Zum einen fehlt für den Antrag auf „Betrauung“ das rechtliche Bedürfnis, da das Krankenhaus nur die örtliche Bevölkerung versorgt und die geforderten Zuschüsse keine unionsrechtliche Relevanz für den EU-Binnenmarkt haben. Zum anderen kann eine Gleichbehandlung bei Zuschüssen und Verlustausgleichen nicht verlangt werden, wenn dem konkurrierenden Klinikum in Wirklichkeit überhaupt keine Zuschüsse, sondern lediglich Darlehen oder Barkapitalerhöhungen gewährt wurden.
Verwaltungsgericht Koblenz

Wirken sich rechtswidrige Binnengrenzkontrollen auf die Rechtmäßigkeit einer konkreten Identitätskontrolle durch die Bundespolizei aus?

Ja. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine verdachtsunabhängige Identitätskontrolle durch die Bundespolizei im Grenzraum (hier: an der luxemburgisch-deutschen Grenze) nur dann rechtmäßig ist, wenn auch die zugrundeliegenden Grenzkontrollen unionsrechtskonform wiedereingeführt oder verlängert wurden.
Da die Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Grenzkontrollen im Jahr 2025 nicht ausreichend begründet und dokumentiert hatte, verstieß die Maßnahme gegen den Schengener Grenzkodex. Die konkrete Identitätsfeststellung des Klägers war damit ebenfalls rechtswidrig.
Verwaltungsgericht Koblenz


Darf das Veterinäramt die Anzahl der Tiere auf einem Gnadenhof drastisch beschränken und Hunde beschlagnahmen, wenn dort erhebliche Mängel bei der Tierhaltung festgestellt werden?

Ja. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass eine solche behördliche Anordnung rechtmäßig ist. Wenn eine Tierhalterin wiederholt und grob gegen das Tierschutzgesetz verstößt – beispielsweise durch mangelnde Pflege, unhygienische Zustände und die falsche Zusammenbringung von Hunden, die zu Bissverletzungen führt –, darf die Behörde zum Schutz der Tiere eingreifen.
Das Gericht bestätigte auch, dass eine Obergrenze von maximal fünf Hunden angemessen ist. Da pro Hund von einem Betreuungsbedarf von mindestens einer Stunde täglich ausgegangen werden muss, kann eine einzelne Person bei einem größeren Bestand keine artgerechte Haltung mehr gewährleisten.
Verwaltungsgericht Koblenz

Welche konkreten Auflagen fordert das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz für den Schutz bestimmter Tierarten?

Das Gericht verlangt nachbessernde Maßnahmen in drei Bereichen:
Für den Schwarzstorch: Die Anlagen müssen während der sensiblen Phase der Revierbindung komplett stillstehen, damit Brutplätze nicht aufgegeben werden.
Für den Rot- und Schwarzmilan: Es müssen zusätzliche, zeitweise Abschaltungen der Rotoren angeordnet werden, um Kollisionen zu verhindern.
Für Fledermäuse: Der Betrieb muss über einen speziellen, wetterabhängigen Algorithmus gesteuert werden, bis genaue Messergebnisse zur Fledermausaktivität vorliegen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz


Dürfen die zwei geplanten Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet „Westerwald“ gebaut und betrieben werden?

Vorerst nicht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Errichtung und den Betrieb vorläufig gestoppt, da die erteilte Genehmigung in der vorliegenden Form rechtswidrig ist.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz


Dürfen Minister des Landes Rheinland-Pfalz gleichzeitig Mitglieder in einem Stadtrat sein?

Ja. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat klargestellt, dass das Amt eines Ministers mit einem Stadtratsmandat vereinbar ist. Minister fallen rechtlich nicht unter die Unvereinbarkeitsregeln für Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst, da sie als Verfassungsorgane in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Zudem darf das passive Wahlrecht nicht grundlos über den Gesetzestext hinaus eingeschränkt werden.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz


Warum hat das OVG Rheinland-Pfalz die Genehmigung für die Windkraftanlagen als rechtswidrig eingestuft?

Der Naturschutz wurde nicht ausreichend berücksichtigt. Die bisherigen Auflagen reichen nicht aus, um geschützte Tierarten wie den Schwarzstorch, den Rot- und Schwarzmilan sowie lokale Fledermauspopulationen vor Schäden oder Tötungen durch die Anlagen zu schützen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

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