Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart – FAQ (8)


Müssen Details wie das genaue Entwässerungskonzept schon komplett im Bebauungsplan ausgearbeitet sein?

Nein, das ist nicht notwendig. Es reicht aus, wenn die Stadt während der Planung unter Einbeziehung von Sachverständigen sicherstellt, dass ein funktionierendes Entwässerungssystem grundsätzlich machbar ist. Die detaillierte technische Ausarbeitung darf auf spätere Verwaltungsverfahren (wie das eigentliche Baugenehmigungsverfahren) verschoben werden.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Wie wurde verhindert, dass das neue Wohngebiet das lokale Klima oder die Frischluftzufuhr für bestehende Häuser verschlechtert?

Die Stadt hat ein eigenes Klimagutachten erstellen lassen und dessen Empfehlungen umgesetzt. Da das Gelände eine wichtige Funktion als sogenannte „Luftleitbahn“ (für die Frischluftzufuhr) hat, wurde eine dichte, blockierende Riegelbebauung verboten. Stattdessen schreibt der Bebauungsplan eine aufgelockerte Bauweise mit ausreichend großen Abständen vor, damit der Luftdurchfluss erhalten bleibt.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Darf eine Stadt ein neues Wohngebiet ausweisen, obwohl die Bevölkerung laut Prognosen langfristig schrumpft?

Ja, das darf sie. Das Gericht hat klargestellt, dass die Stadt Zweibrücken trotz einer Prognose des Statistischen Landesamtes, die bis 2070 einen Bevölkerungsrückgang von knapp 4 Prozent vorsieht, grünes Licht für das Baugebiet hatte. Entscheidend ist nämlich der aktuelle Bedarf: Wenn im Moment eine hohe Nachfrage nach Grundstücken besteht, die sich nicht durch Lückenbauten oder Nachverdichtung im Innenbereich decken lässt, ist die Planung rechtens.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Haben Eltern einen Anspruch darauf, dass ihr Kind im Kindergarten durchgängig am Stück betreut wird, oder ist auch eine Betreuung mit einer Pause über die Mittagszeit zulässig?

Nein, es gibt keinen ausnahmslosen Anspruch auf eine durchgängige Betreuung. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf einen Kindergartenplatz (im Regelfall sieben Stunden) unter bestimmten Bedingungen auch durch eine unterbrochene Betreuungszeit erfüllt werden kann.
Eine Pause in der Mittagszeit ist insbesondere dann zulässig, wenn es die familiäre Situation erlaubt – zum Beispiel, wenn ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, sich in Elternzeit befindet und keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss. In solchen Fällen kann dem Kind zugemutet werden, die Einrichtung über die Mittagszeit zu verlassen.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Dürfen Katzen mit einem Qualzucht-Merkmal (wie fehlenden Tasthaaren) behördlich zwangskastriert werden?

Ja, das ist rechtens. Wenn Katzen aufgrund ihrer Zucht keine funktionsfähigen Tasthaare (Vibrissen) besitzen, liegt ein Fall von rechtlich unzulässiger „Qualzucht“ vor. Da den Tieren dadurch wichtige Sinnesorgane zur Orientierung und Kommunikation fehlen, bedeutet dies für sie dauerhaftes Leiden.
Um eine weitere Fortpflanzung und damit die Weitergabe dieses Gendefekts sicher zu verhindern, darf die zuständige Kreisverwaltung die chirurgische Kastration der Tiere anordnen. Eine temporäre, chemische Kastration reicht als milderes Mittel nicht aus, da sie keinen dauerhaften Schutz bietet.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Muss die Stadt Köln ein Zwangsgeld zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig genug gegen den nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz unternimmt?

Ja. Das Oberverwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro droht, falls sie ihrer Pflicht zur Lärmminderung nicht bis zum 15. Mai 2026 nachkommt. Die Richter stellten fest, dass die bisherigen Maßnahmen (wie ein nächtliches Alkoholverbot) nicht ausreichen. Da Messungen selbst bei kühlem Wetter knapp an der Grenze zur Gesundheitsgefahr lagen, fehlt es der Stadt weiterhin an einem wirksamen Gesamtkonzept.
Oberverwaltungsgericht NRW

War das vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen ausgesprochene Verbot des Dortmunder Vereins „Islamischer Kulturverein Nuralislam e. V.“ rechtlich zulässig?

Ja, das Verbot war rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Klage des Vereins abgewiesen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verein gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstieß, indem er aktiv zu Gewalt gegen Andersgläubige aufrief, den bewaffneten Jihad propagierte und enge personelle sowie ideologische Verbindungen zum extremistischen salafistischen Milieu und dem IS-Netzwerk pflegte.
Oberverwaltungsgericht NRW

Kann ein Wirtschaftsverband, der in der Vergangenheit von Zivilgerichten als klagebefugt anerkannt wurde, nach der Gesetzesänderung automatisch die Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände verlangen?

Nein. Durch die Neuregelung zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch wurden die Hürden bewusst erhöht. Ein Verband muss nun selbst aktiv darlegen und beweisen, dass er seine Aufgaben unabhängig von Einnahmen aus Abmahnungen erfüllt. Bestehen begründete Zweifel – etwa weil Oberlandesgerichte der jüngeren Vergangenheit dem Verband bereits ein rechtsmissbräuchliches Handeln zur reinen Gewinnerzielung vorgeworfen haben –, kann das Bundesamt für Justiz die Eintragung zu Recht verweigern. Frühere zivilrechtliche Anerkennungen spielen dann keine Rolle mehr.
Oberverwaltungsgericht NRW

Darf eine Beamtin von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden, weil der Verdacht besteht, dass sie ihren Geschlechtseintrag nach dem Selbstbestimmungsgesetz nur aus Karrieregründen geändert hat?

Ja, das ist rechtmäßig. Wenn gegen eine Beamtin ein Disziplinarverfahren läuft, weil sie gegenüber Kollegen geäußert hat, die Änderung des Geschlechtseintrags nur zur Erhöhung ihrer Beförderungschancen vorgenommen zu haben, darf der Dienstherr sie für die Dauer des Verfahrens von Beförderungen ausschließen.
Ein solcher Verdacht rechtfertigt Zweifel an der Eignung der Beamtin, da er auf eine Verletzung der dienstlichen Wohlverhaltenspflicht hinweist – sei es durch mögliche Falschangaben beim Standesamt oder durch die Störung des Betriebsfriedens. Solange das Disziplinarverfahren nicht offensichtlich grundlos eingeleitet wurde, bleibt der Ausschluss vom Auswahlverfahren bestehen.
Oberverwaltungsgericht NRW

Muss die Gemeinde Stemwede das Festival „Hai in den Mai“ kurzfristig genehmigen, obwohl keine naturschutzrechtliche Befreiung vorliegt?

Nein. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Gemeinde das Festival nicht genehmigen muss. Da das Gelände in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, wäre eine Befreiung vom Naturschutzrecht zwingend erforderlich gewesen. Da das zuständige Kreisumweltamt diese Befreiung abgelehnt hat und die Veranstalterin nicht rechtzeitig gerichtlich dagegen vorgegangen ist, darf die Gemeinde die weiteren Genehmigungen (wie die Marktfestsetzung oder die Gaststättenerlaubnis) gar nicht erst erteilen. Zudem gab es erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Veranstalterin aufgrund von Verstößen in den Vorjahren.
Oberverwaltungsgericht NRW

Müssen Betreiber von Corona-Teststellen die erhaltenen Vergütungen auch dann zurückzahlen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Testdokumente ohne eigenes Verschulden (z. B. durch Diebstahl oder Brand) verloren haben und nicht mehr vorlegen können?

Ja. Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Pflicht zur vollständigen Dokumentation und Aufbewahrung strikt gilt. Wenn die Nachweise fehlen, entfällt der Anspruch auf das Geld. Dabei spielt es keine Rolle, ob den Betreiber am Verlust der Unterlagen ein Verschulden trifft. Das öffentliche Interesse an einer korrekten Verwendung von Steuergeldern wiegt hier schwerer als die wirtschaftlichen Folgen für den Betreiber.
Oberverwaltungsgericht NRW

Muss die Bundesrepublik Deutschland wegen einer Verzögerung bei der Erstellung des nationalen Nitrat-Aktionsprogramms bereits ein Zwangsgeld zahlen?

Nein. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro abgelehnt.
Das Gericht stellte klar, dass die Bundesregierung die Umsetzung des zugrundeliegenden Urteils nicht grundlos verzögert. Da für das Programm komplexe und gesetzlich vorgeschriebene Schritte – wie eine Umweltprüfung und die Beteiligung von Ländern und Öffentlichkeit – nötig sind, ist der behördliche Zeitplan von rund 16 Monaten (bis April 2027) angemessen. Dem Bund muss die dafür erforderliche Zeit zugestanden werden.
Oberverwaltungsgericht NRW

Darf die Bezirksregierung Düsseldorf dem Universitätsklinikum Essen verbieten, eigenständige Herztransplantationen durchzuführen, und das Krankenhaus stattdessen auf kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen sowie eine Pflicht-Kooperation beschränken?

Nein, das darf sie vorerst nicht. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass diese Einschränkung der Bezirksregierung fehlerhaft war und deshalb weiterhin nicht umgesetzt werden darf. Das Universitätsklinikum Essen darf die Leistung somit bis auf Weiteres wie beantragt erbringen.
Das Gericht begründete dies damit, dass die Behörde wichtige Punkte übersehen hat: Das Klinikum Essen ist der einzige Anbieter in der Region mit dieser speziellen Expertise. Zudem würde die Beschränkung dazu führen, dass das Klinikum die notwendigen Mindestfallzahlen für die medizinische Routine gar nicht erreichen kann und insgesamt zu wenige Behandlungsplätze für den tatsächlichen Bedarf in der Region zur Verfügung stünden.
Oberverwaltungsgericht NRW

War die Beschränkung der Corona-„Überbrückungshilfe III NRW“ auf bestimmte, genau definierte Fixkosten rechtmäßig, oder hatten Unternehmen einen Anspruch auf die Förderung weiterer Ausgaben (wie z. B. spezieller Hygienemaßnahmen)?

Ja, die Beschränkung war rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Corona-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig im Einklang mit dem europäischen Beihilfenrecht stand. Da die Hilfen nur dazu dienen sollten, die Existenz von Unternehmen durch die Deckung ganz bestimmter Fixkosten zu sichern, durften die Behörden den Katalog der förderfähigen Ausgaben eng eingrenzen.
Für betroffene Betriebe bedeutet das: Es gab keinen pauschalen Anspruch auf die Übernahme aller pandemiebedingten Kosten, und nach dem Auslaufen der zugrundeliegenden Bundesregelung (Mitte 2022) können nachträglich ohnehin keine neuen Hilfen mehr bewilligt werden.
Oberverwaltungsgericht NRW

Darf Erdgas im niedersächsischen Küstenmeer gefördert werden, wenn das Gasfeld teilweise unterhalb von Naturschutzgebieten liegt?

Ja. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Förderung zulässig ist. Zwar bringt das Vorhaben Risiken wie leichte Bodenabsenkungen (bis zu 7,6 cm) und spürbare Erdbeben (bis zu einer Magnitude von 2,9) mit sich, diese beeinträchtigen die Schutzzwecke der umliegenden Naturschutz- und EU-Vogelschutzgebiete jedoch nicht erheblich. Da die Bohrungen selbst außerhalb der Schutzgebiete verlaufen und die Auswirkungen auf die Tierwelt nur minimal und kurzzeitig sind, steht der Gasförderung rechtlich nichts im Weg.
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Verliert ein Geflüchteter aus der Ukraine seinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland, wenn er sich zuvor länger mit einem Visum in einem anderen EU-Land (wie Polen) aufgehalten hat?

Nein, nicht automatisch. Ein längerer Voraufenthalt in einem anderen EU-Staat – selbst mit einem nationalen Visum (wie dem polnischen D-Visum) – schließt den Anspruch nach § 24 AufenthG in Deutschland nicht allein deshalb aus.
Das Gericht stellte klar, dass für die visumfreie Einreise nach Deutschland zwar die Flucht infolge des Krieges ursächlich sein muss, es aber keinen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Flucht aus der Ukraine und der Ankunft in Deutschland geben muss. Ein Ausschluss des Anspruchs kommt nur dann in Betracht, wenn dem Betroffenen im ersten EU-Auf some-land bereits die vollen Mindestrechte nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie (wie das Recht auf Arbeit, feste Unterbringung, Sozialhilfe und medizinische Versorgung) rechtlich und tatsächlich gewährt wurden. Da dies im entschiedenen Fall durch das bloße Visum nicht nachgewiesen war, blieb der Anspruch in Deutschland bestehen.
Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Darf eine Stadt eine Steuer auf den Trinkwasserverbrauch erheben, um ihren Haushalt zu sanieren und zum Wassersparen anzuregen?

Nein, das ist in dieser Form nicht zulässig. Zwar haben Städte und Kommunen grundsätzlich das Recht, örtliche Steuern einzuführen, um das Verhalten der Bürger umweltschonend zu lenken. Eine solche Wasserverbrauchsteuer ist jedoch rechtswidrig, wenn sie gegen das Kostendeckungsprinzip verstößt – also wirtschaftlich wie eine zusätzliche, unzulässige Gebühr über die tatsächlichen Kosten der Wasserversorgung hinausgeht. Zudem ist sie unverhältnismäßig, weil sie auch den lebensnotwendigen Grundbedarf für Ernährung und Hygiene besteuert, der ohnehin unvermeidbar ist.
Verwaltungsgerichtshof Kassel

Sind Erschließungsbeitragsbescheide der Stadt Bremerhaven rechtmäßig, wenn die zugrundeliegende Satzung im Gesetzblatt statt im Amtsblatt veröffentlicht wurde?

Nein. Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat entschieden, dass die Erschließungsbeitragssatzung von Bremerhaven unwirksam ist, weil sie nicht ordnungsgemäß im Amtsblatt verkündet wurde. Da Gesetze nach dem Baugesetzbuch laut dem Bremischen Verkündungsgesetz im Amtsblatt bekannt zu machen sind, fehlt den Beitragsbescheiden durch die falsche Veröffentlichung im Gesetzblatt die wirksame Rechtsgrundlage. Entsprechende Beitragsbescheide sind daher rechtswidrig und aufzuheben.
OVG Bremen

Sind Doppelzimmer in Pflegeheimen in Brandenburg weiterhin unbeschränkt zulässig, wenn die Einrichtung bereits seit vielen Jahren so betrieben wird?

Nein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Pflegeeinrichtungen grundsätzlich in Einzelzimmern untergebracht werden müssen. Auch für ältere Bestandsbauten gilt: Doppelzimmer sind nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt (beispielsweise wenn Betroffene ausdrücklich zusammenwohnen möchten). Wirtschaftliche oder bauliche Hürden für die Betreiber kippen dieses Verbot nicht, da der Schutz der Privatsphäre der Pflegebedürftigen schwerer wiegt und den Betreibern Übergangsfristen für die Umstellung gewährt werden.
 
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Worum ging es in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen Frankfurt Hahn?

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Rückforderung von rund 10,3 Mio. Euro Betriebsbeihilfen, die Rheinland‑Pfalz dem Flughafen Frankfurt Hahn für 2017 und 2018 gewährt hatte, rechtswidrig war, weil die Beihilfen zum Zeitpunkt ihrer Bewilligung rechtmäßig waren.

Darf ein Bürgermeister in seiner amtlichen Funktion im Internet oder in den Medien ehrenrührige Behauptungen und Untreuevorwürfe gegen Privatpersonen aufstellen und sich dabei auf die Meinungsfreiheit berufen?

Nein. Wenn ein Bürgermeister öffentlich in seiner amtlichen Funktion auftritt (wie hier auf einem entsprechenden YouTube-Kanal), muss er sich an das staatliche Sachlichkeitsgebot halten. Er darf dabei keine vagen Andeutungen über angeblich rechtswidriges Handeln von Bürgern verbreiten. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützt solche amtlichen Äußerungen eines Hoheitsträgers in diesem Fall nicht. Die Stadt muss solche Behauptungen daher unterlassen und entsprechende Inhalte – wie das betroffene YouTube-Video – löschen.
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Darf das Gehalt eines Amtsnachfolgers als Vergleichsmaßstab herangezogen werden, um eine geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der eigenen, früheren Beförderung oder Einstellung nachzuweisen?

Nein, laut dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ist das nicht zulässig. Bei der Frage, ob jemand wegen seines Geschlechts benachteiligt wurde, darf der spätere Nachfolger nicht als Vergleichsperson berücksichtigt werden. Für einen solchen Vergleich dürfen rechtlich nur gegenwärtige, frühere oder (falls diese fehlen) hypothetische Kollegen herangezogen werden. Da im konkreten Fall auch der Amtsvorgänger wegen anderer Tätigkeitsmerkmale nicht vergleichbar war, wurde die Equal-Pay-Klage abgewiesen.


Darf ein ehemaliger Landesminister direkt nach seinem Ausscheiden aus dem Amt als Berater für eine Wirtschaftskanzlei arbeiten, die zuvor für das Land tätig war?

Nein, im vorliegenden Fall bleibt dies untersagt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der ehemalige brandenburgische Wirtschaftsminister die Beratertätigkeit während seiner zweijährigen Karenzzeit (bis Dezember 2026) nicht aufnehmen darf. Da die Kanzlei das Land zuvor bei einer großen Industrieansiedlung beraten hat und der Ex-Minister damals an der Vergabe dieses Mandats beteiligt war, besteht der begründete Anschein eines Interessenkonflikts. Dies könnte die Integrität der Landesregierung und das Vertrauen der Allgemeinheit gefährden.
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

Darf hochradioaktiver Atommüll in neuen Castor-Behältern im Zwischenlager Philippsburg gelagert werden, obwohl die Gemeinde und Anwohner Sicherheitsbedenken wegen Terrorgefahr, Drohnen und Flugzeugabstürzen haben?

Ja, das ist zulässig. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Lagerung der vier neuen Behälter (Typ Castor® HAW28M) sicher ist und alle gesetzlichen Anforderungen an die Schadensvorsorge erfüllt werden.
Das Gericht hat die Bedenken der Kläger in allen Hauptpunkten entkräftet:
Sicherheit der Behälter: Ein doppeltes Deckelsystem schützt vor Lecks, selbst wenn Reparaturen nötig sein sollten.
Flugzeugabstürze: Das Risiko eines zufälligen Absturzes von Militärmaschinen ist extrem gering. Selbst bei einem gezielten Absturz eines großen Passagierflugzeugs wird der gesetzliche Strahlenschutz-Grenzwert für eine Evakuierung nachweislich nicht überschritten.
Terror- und Drohnenangriffe: Die Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers reichen aus, um Angriffe mit Drohnen oder panzerbrechenden Waffen so lange abzuwehren, bis staatliche Sicherheitskräfte eingreifen können. Auch aktuelle Konflikte wie der Ukraine-Krieg oder die Lage im Nahen Osten ändern nichts an dieser Sicherheitsbewertung.
Verwaltungsgerichtshof (VGH)

Verstößt der Rundfunkbeitrag gegen das Verfassungsrecht, wenn das Programmangebot aus Sicht von Beitragszahlern nicht ausgewogen ist oder Gelder unwirtschaftlich verwendet werden?

Nein. Der Verwaltungsgerichtshof hat klar gestellt, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig bleibt. Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip läge nur dann vor, wenn das gesamte Angebot über einen langen Zeitraum hinweg dauerhafte und offensichtliche Mängel bei der Vielfalt aufweisen würde – das ist hier jedoch nicht der Fall, da der Rundfunk alle Bereiche von Information bis Unterhaltung in voller Breite abdeckt. Für die Sicherung der Ausgewogenheit sind zudem die internen Aufsichtsgremien und der Gesetzgeber zuständig, nicht die einzelnen Beitragszahler über eine Verweigerung des Beitrags.
Verwaltungsgerichtshof (VGH)

Durfte die Gemeinde Walheim den Bau des neuen Klärschlammheizkraftwerks auf dem ehemaligen Kohlekraftwerksgelände blockieren?

Nein. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass die Gemeinde ihr planerisches Einvernehmen zu Unrecht verweigert hat. Das Regierungspräsidium durfte die Zustimmung der Gemeinde daher rechtmäßig ersetzen und das Projekt genehmigen.
Verwaltungsgerichtshof (VGH)

Wer muss die Kosten für Jugendhilfemaßnahmen (wie z. B. eine Vollzeitpflege) übernehmen, wenn die Eltern in einer spezialisierten Einrichtung leben, aber vorher in unterschiedlichen Landkreisen oder Städten gewohnt haben?

In diesem Fall ist der überörtliche Träger der Jugendhilfe (z. B. ein Bezirksverband oder Landesjugendamt) zur Kostenerstattung verpflichtet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass ein örtlicher Jugendhilfeträger nur dann für die Kosten aufkommen muss, wenn beide Elternteile vor der Aufnahme in die Einrichtung im Bereich demselben Jugendamtes gewohnt haben. Da das Gesetz keine Aufteilung der Kosten auf zwei verschiedene örtliche Träger vorsieht, springt der überörtliche Träger als Ausfallbürge ein, wenn die Eltern zuvor getrennte Wohnsitze in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen hatten.
Bundesverwaltungsgericht

Muss eine Pflegeeinrichtung eine bestimmte Größe haben oder ein ganzes Gebiet prägen, damit für sie der strenge Lärmschutzwert der TA Lärm von tagsüber 45 dB(A) gilt?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Lärmschutz für Pflegeanstalten einrichtungsbezogen gilt. Das bedeutet: Der Schutzwert von tagsüber 45 dB(A) steht der Einrichtung selbst zu – unabhängig davon, wie groß sie ist oder ob sie an ein bestimmtes Baugebiet heranreicht. Maßgeblich für diesen Schutz sind allein der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und der Zweck der Regelung in der TA Lärm.
Bundesverwaltungsgericht

Müssen Naturschutzflächen, die nachträglich als Ausgleich für ein Autobahnprojekt festgelegt wurden, noch einmal komplett neu auf mögliche Umweltschäden (wie Stickstoffeinträge) untersucht werden, wenn sich darauf besonders geschützte Lebensräume befinden?

Nein, das müssen sie nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass eine völlig neue Gebietsverträglichkeitsprüfung für diese Erweiterungsflächen nicht notwendig ist. Es reicht aus, wenn die Behörde vorab geprüft hat, ob die Flächen überhaupt als naturschutzrechtlicher Ausgleich geeignet sind. Da die besonders schützenswerten Lebensräume (wie die stickstoffempfindlichen Magerrasen) ohnehin Teil dieser Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen sind, werden sie automatisch mitgeschützt. Der bestehende Bauplan für die A 143 bleibt damit rechtsgültig, und der Weiterbau wurde nicht gestoppt.
Bundesverwaltungsgericht

Darf ein Fährunternehmen gegen den Bau eines nahegelegenen Autobahnkreuzes klagen, wenn es wirtschaftliche Nachteile durch die dazugehörige Autobahn-Elbquerung befürchtet?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine solche Klage unzulässig ist. Ein Fährunternehmen besitzt in diesem Fall keine „Klagebefugnis“, da das geplante Autobahnkreuz im Landesinneren liegt und nicht direkt mit der Fährroute konkurriert. Die wirtschaftliche Konkurrenz entsteht erst durch den Elbtunnel selbst – über diesen wurde jedoch schon in früheren Verfahren rechtskräftig entschieden. Mögliche wirtschaftliche Verluste bis hin zur Existenzgefährdung müssen vom Fährunternehmen rechtlich hingenommen werden.


Bundesverwaltungsgericht

Gilt eine Vertreibung aus dem Heimatort im Zuge der Bodenreform (Kreisverweisung) nach 1945 als „Zersetzungsmaßnahme“, die einen Anspruch auf eine staatliche Entschädigung von 1.500 Euro begründet?

Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine solche Kreisverweisung keine Zersetzungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ist.
Unter „Zersetzung“ versteht das Gesetz nur den gezielten Einsatz geheimdienstlicher und psychologischer Methoden – wie sie später etwa die DDR-Staatssicherheit nutzte –, um Menschen systematisch psychisch zu destabilisieren und politisch zu brechen. Die Kreisverweisungen im Jahr 1945 dienten jedoch primär dazu, die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform durchzusetzen. Betroffene haben daher keinen Anspruch auf diese spezifische einmalige Geldleistung.
Bundesverwaltungsgericht

*KI-generierter Inhalt