Planung der K 22 von Uetersen nach Tornesch muss ergänzt werden
Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat heute entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss über den Neu- und Ausbau der K 22 von Uetersen nach Tornesch rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Ausschlaggebend waren die erheblichen Abwägungsmängel, die dem Planfeststellungsbeschluss vom 19. September 2018 zugrunde lagen. Das der Abwägung zugrundeliegende Verkehrsgutachten leide an beachtlichen Mängeln und es sei […]