Planung der K 22 von Uetersen nach Tornesch muss ergänzt werden

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat heute entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss über den Neu- und Ausbau der K 22 von Uetersen nach Tornesch rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Ausschlaggebend waren die erheblichen Abwägungsmängel, die dem Planfeststellungsbeschluss vom 19. September 2018 zugrunde lagen. Das der Abwägung zugrundeliegende Verkehrsgutachten leide an beachtlichen Mängeln und es sei von einem der Kläger zu viel Fläche zur Enteignung vorgesehen.

Damit folgt der Senat im Wesentlichen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Planfeststellungsbeschluss jedoch aufgehoben hatte. Wegen einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (§ 142 Absatz 1a Satz 2) konnte das OVG sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Plans beschränken, denn die festgestellten Fehler stellen den Plan nicht insgesamt in Frage und können nachträglich geheilt werden. Der Kreis Pinneberg als Vorhabenträger hat nun die Gelegenheit, seine Planung zu ergänzen.

Geklagt hatten Eigentümer von Grundstücken in Tornesch-Esingen, welche im Bereich der Kreuzung der K 22 und der L 107 liegen und deren Flächen für den Ausbau in Anspruch genommen werden sollen.