Proteste vor Imam-Ali-Moschee fallen unter Versammlungsfreiheit
Der für das Versammlungsrecht zuständige 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat soeben entschieden, dass es sich bei den Protesten vor der Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim um Versammlungen handelt, die den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießen und daher nach den gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes zu behandeln sind. In der Folge des Verbots des „Islamischen Zentrums Hamburg“ (IZH) […]