Eilanträge auf Feststellung eines sechsmonatigen Corona-Genesenenstatus erfolgreich
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in drei Verfahren (Az. 7 B 190/22 SN u.a.) im Wege einstweiliger Verfügungen festgestellt, dass der sog. Genesenenstatus sechs Monate ab dem Tag des positiven Tests andauert. Die Dauer werde nicht nach § 2 Nr. 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auf 90 Tage ab positiver Testung verkürzt. Nach Auffassung des Gerichts hatten die […]