Eilantrag gegen waffenrechtliche Verfügungen im Zusammenhang mit dem Komplex „Nordkreuz“ bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 19. Januar 2022 den Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen im Zusammenhang mit dem Komplex „Nordkreuz“ bestätigt und den dagegen gerichteten Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: 3 B 1182/21 SN) abgelehnt. Die zuständige Waffenbehörde hatte gegenüber dem Antragsteller verschiedene waffenrechtliche Erlaubnisse widerrufen. Er sei Mitglied einer rechtsextremistischen Vereinigung (Gruppe Nordkreuz) […]