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Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen:Gemeinde Schlangen muss Entfernung von Wahlplakaten nicht rückgängig machen

Die Gemeinde Schlangen ist nicht verpflichtet, Wahlplakate eines Einzelbewerbers für die Bürgermeisterwahl, deren Entfernung sie veranlasst hatte, erneut anbringen zu lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit einem gestern bekanntgegebenen Beschluss entschieden. Die Gemeinde hatte mit einem Unternehmen einen Vertrag geschlossen, mit dem dieser Firma das ausschließliche Recht zur Nutzung von Werbeträgern im öffentlichen Raum der […]