Kategorie: Aktuell

Bundespolizeigesetz: Schleierfahndung im 30 km-Grenzgebiet europarechtswidrig

Das Bundespolizeigesetz erlaubt Personenkontrollen im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur Verhütung von im Zusammenhang mit der Grenzsicherung stehenden Straftaten (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG). Diese Befugnis zur sog. Schleierfahndung war im Jahr 2013 – nach zwei Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs […]