Kategorie: Aktuell

Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

Die Klage eines Beamten mit dem alleinigen Ziel, dass der von ihm wahrgenommene Dienstposten höher bewertet wird, ist unzulässig. Für eine solche Klage fehlt dem Beamten die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, Besoldungsgruppe A 15, ist beim Bundesnachrichtendienst (BND) als Referatsleiter tätig. […]