Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam; Rücknahme nur innerhalb von 5 Jahren möglich
19.12.2013 Auch eine unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung ist wirksam. Das gilt unabhängig davon, ob der Einbürgerungsbewerber gegenüber der zuständigen Behörde unter dem Namen einer real existierenden oder einer frei erfundenen Person auftritt. Die Einbürgerungsbehörde kann daher nicht die Nichtigkeit einer auf diese Weise erschlichenen rechtswidrigen Einbürgerung feststellen. Möglich ist nur deren Rücknahme innerhalb […]