Fellbach: Keine Änderung der Eilentscheidung des VGH zur Asylbewerberunterkunft im Gewerbegebiet; Nachträgliche Befreiung vom Bebauungsplan berührt Grundzüge der Planung
19.12.2013 Die Baugenehmigung der Stadt Fellbach zur Änderung der Nutzung eines Gebäudes im Gewerbegebiet „Handwerkergebiet“ in Fellbach-Oeffingen als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber darf trotz einer zwischenzeitlich vom Regierungspräsidium Stuttgart erteilten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans weiterhin nicht vollzogen werden. Denn die Befreiung erscheint bei summarischer Prüfung rechtswidrig, weil sie Grundzüge der Planung berührt. Das hat […]