Klage gegen Höchstspannungsfreileitung bei Krefeld überwiegend erfolgreich
17.12.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute auf eine Klage der Stadt Krefeld den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Punkt Fellerhöfe und Punkt St. Tönis vom 7. November 2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die 7,4 km lange Höchstspannungsfreileitung verläuft im Wesentlichen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld und dient einem Lückenschluss […]