Keine tierärztliche Zweitpraxis bei erheblichen Beitragsrückständen beim berufsständischen Versorgungswerk
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass einem Tierarzt wegen erheblicher Beitragsrückstände bei der berufsständischen Versorgungseinrichtung die Genehmigung zur Errichtung einer Zweitpraxis versagt werden darf. Der Kläger ist niedergelassener Tierarzt. Seit August 2007 betreibt er neben seiner langjährigen Erstpraxis eine zweite Praxis, für die er die Zustimmung der beklagten Tierärztekammer beantragte. Die Beklagte lehnte […]