Verbot von Unterricht nach „Uracher Plan“ an Privatschule rechtmäßig; Sofortvollzug bestätigt
22.11.2013 Der von einer Privatschule im Schwarzwald-Baar-Kreis praktizierte Unterricht von Kindern und Jugendlichen nach dem „Uracher Plan“ ist nicht von der dem Schulträger (Antragsteller) erteilten Genehmigung gedeckt. Das Regierungspräsidium Freiburg (Antragsgegner) hat diesen Unterricht daher zu Recht wegen fehlender Genehmigung untersagt und wegen des öffentlichen Interesses an der Erfüllung der Schulpflicht die sofortige Vollziehung des […]