Kategorie: Aktuell

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung der Samenzellen eines Spenders können in Baden-Württemberg von der Beihilfe zu erstatten sein

10.10.2013 Ein Beamter des Landes Baden-Württemberg kann für seine Ehefrau, die an Un­­fruchtbarkeit leidet, grundsätzlich Beihilfe zu den Aufwendungen der Befruchtung ihrer Eizellen mit Samenzellen eines Spenders außerhalb des Mutterleibs (heterologe In-vitro-Fertilisation) beanspruchen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, ein im Dienst des Landes Baden-Württemberg stehender Beamter, und seine Ehefrau sind […]