Truppenärztliche Versorgung bedarf gesetzlicher Grundlage
10.10.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass für die Ansprüche der Soldatinnen und Soldaten auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung eine ausreichende gesetzliche Grundlage nicht besteht. Die bisherige Praxis, den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch Verwaltungsvorschriften zu bestimmen, ist verfassungswidrig. Im Streitfall begehrt die Klägerin, eine Soldatin auf Zeit, die Kostenübernahme […]