Kategorie: Aktuell

Oberverwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren: Spielhallen müssen in Bremen einen Mindestab-stand zu Schulen einhalten

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit drei weitgehend inhaltsgleichen Beschlüssen vom 14.11.2023 Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Bremen bestätigt, wonach Spielhallen in Bremen, die einen Min-destabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen nicht einhalten, im einstweiligen Rechtsschutzverfah-ren keine Erlaubnis beanspruchen können. Zur weiteren Regulierung des Spielhallensektors hat der Bremische Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2022 in das Bremische Spielhallengesetz […]