Kategorie: Allgemein

Kein Anspruch des Eifelkreises Bitburg-Prüm auf weitere Finanzmittel für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage des Eifelkreises Bitburg-Prüm auf Gewährung von Finanzmitteln für die Aufnahme solcher ukrainischer Vertriebener, die nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Ausländerzentralregister eingetragen waren, abgelehnt. Im Dezember 2022 gewährte das beklagte Land dem Eifelkreis eine Sonderzahlung für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener i.H.v. rund 700.0000 € sowie eine […]