Nordrhein-westfälische Polizei durfte tätowierten Bewerber ablehnen
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einem Bewerber für den Polizeivollzugsdienst die Einstellung wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung versagen, die sich aus einer zwischenzeitlich entfernten Tätowierung auf seinem Oberarm ergeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute in einem Eilverfahren entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Der Antragsteller bewarb sich für die Einstellung in den […]