Universitätsklinikum Essen im Streit um Herztransplantationen auch beim Oberverwaltungsgericht erfolgreich
Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Krankenhausplanung, dem Universitätsklinikum Essen die medizinische Leistung Herztransplantation nur noch eingeschränkt zuzuweisen, darf weiter nicht vollzogen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt. Im Zuge der Umsetzung des Krankenhausplans Nordrhein-Westfalen 2022 ist dem Universitätsklinikum Essen die beantragte Leistungsgruppe […]