Erfolgreicher Eilantrag eines Schülers auf vorläufige Aufnahme an einer Realschule
Die Städtische Realschule Gevelsberg ist verpflichtet, einen Schüler vorläufig zum Schuljahr 2026/2027 in die Jahrgangsstufe 5 aufzunehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 19.08.2026 entschieden und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Ergebnis bestätigt. Die Realschule lehnte den Aufnahmeantrag des Schülers mit der Begründung ab, alle zur Verfügung stehenden Plätze […]