Nächtlicher Lärm auf dem Brüsseler Platz: Stadt Köln muss Zwangsgeld zahlen
Die Stadt Köln muss ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen, weil sie ihre Verpflichtung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 28.09.2023, gegen den vom Brüsseler Platz ausgehenden nächtlichen Lärm einzuschreiten, noch nicht hinreichend erfüllt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Beschluss vom 14.08.2026 entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts […]