Verschärfung der Disziplinarmaßnahme gegen einen niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten im Berufungsverfahren
Der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 10. März 2026 (Az.: 3 LD 2/25) in einem von der Polizeidirektion Osnabrück gegen einen niedersächsischen Polizeivollzugsbeamten geführten Berufungsverfahren die mit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 31. Januar 2025 (Az.: 9 A 3/23) ausgesprochene Disziplinarmaßnahme verschärft. Dem Polizeivollzugsbeamten, ein heute 53-jähriger Polizeihauptkommissar (Besoldungsgruppe […]