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Oberverwaltungsgericht Hamburg: Beschwerde ohne Erfolg – Grundstückseigentümerin muss Mängel an dem Hamburger Denkmal „Schilleroper“ beseitigen

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit heutigem Beschluss die Beschwerde der Eigentümerin des sog. Schilleroper-Grundstücks in Hamburg-St. Pauli gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen, mit dem es ihren Eilantrag gegen eine denkmalschutzrechtliche Anordnung zur Mängelbeseitigung an der auf dem Grundstück noch vorhandenen Bebauung abgelehnt hatte. 2 Bs 182/25 Die auf dem – von der […]