Beschwerde des AfD-Landesverbandes M-V in Sachen Nutzung des Jahnsportforums/Neubrandenburg erfolglos

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die Beschwerde des AfD-Landesverbandes gegen den ihren vorläufigen Rechtsschutzantrag ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 15. März 2021 zurückgewiesen (Az.: 2 M 179/21 OVG).

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz auf Gewährung des Zugangs zum Jahnsportforum in Neubrandenburg, um seinen Landesparteitag und die Veranstaltungen zur Aufstellung der Kandidaten seiner Landesliste für die Bundestagswahl sowie seiner Landesliste zur Landtagswahl in der Zeit vom 20.03.2021 bis zum 21.03.2021 durchzuführen. Das Verwaltungsgericht Greifswald hatte diesen Antrag mit Beschluss vom 15. März 2021 zurückgewiesen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers blieb erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, dass die Beschwerde den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht genüge und im Übrigen der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts in der Sache nicht zu beanstanden sei.