Bewirtschaftung der Schulkantine der IGS Nordend, Frankfurt am Main

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde eines Schülers der IGS Nordend gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen.

Der Schüler hatte sich im vorläufigen Rechtsschutzverfahren dagegen gewandt, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Konzession zur Bewirtschaftung der Schulkantine an der IGS Nordend neu vergeben will, ohne neue weitere Kriterien aufzustellen, bei denen die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt bzw. von den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt am Main beschlossen werden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist zu dem Ergebnis gelangt, der Antragsteller habe kein eigenes Recht als Schüler der IGS Nordend, das durch die mögliche Vergabe der Konzession zum Betrieb der Mensa durch die ausgewählte Firma verletzt sein könnte. Derartige Rechte eines Schülers ergäben sich insbesondere weder aus dem Hessischen Schulgesetz noch aus der Hessischen Gemeindeordnung. Eine rechtliche Grundlage dafür, dass ein Schüler an der Erstellung der Vergabekriterien für die Kantinenkonzession seiner Schule zu beteiligen sei, sei nicht ersichtlich.