Eilantrag des Bremer Rennvereins e.V. gegen den Bau einer Wegeverbindung über das ehemalige Gelände der Galopprennbahn bleibt auch vor dem Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg

Der Bremer Rennverein e.V. (Antragsteller), der bis 2018 auf dem ehemaligen Rennbahngelände in Bremen-Hemelingen regelmäßig Galopprennen durchführte, wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Herstellung einer direkten Rad- und Fußwegeverbindung zwischen den Stadtteilen Vahr und Hemelingen über das Rennbahngelände, die eine künftige Nutzung des Geländes für Galopprennen ausschließen würde. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 24.05.2022 abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde des Antragstellers hat das Oberverwaltungsgericht Bremen nunmehr mit Beschluss vom 19.08.2022 zurückgewiesen.