Klage auf Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen beim Schloss Lichtenstein teilweise erfolgreich

Gegenstand des Verfahrens waren Fragen des Denkmalschutzes. Zu Beginn der Verhandlung am Vormittag erörterten die Beteiligten insbesondere, ob die beantragten Windenergieanlagen mit Standort rund drei Kilometer südwestlich des Schlosses Lichtenstein dessen Denkmaleigenschaft erheblich beeinträchtigen würden. Hierbei ging es auch darum, wie weit die Ausstrahlungswirkung dieses bedeutenden Kulturdenkmals auf dessen Umgebung reicht. Die mündliche Verhandlung wurde sodann für einen mehrstündigen Augenschein unterbrochen und an verschiedenen relevanten Aussichtspunkten auf das Schloss Lichtenstein fortgesetzt.

Dafür begab sich das Gericht zunächst zu zwei Standorten bei Holzelfingen, um sich sodann einen Eindruck von den Blickbeziehungen auf das Schloss vom Albtrauf aus beim Rötelstein und am Locherstein zu verschaffen. Zuletzt wurde der Augenschein auch im Hof des Schlosses Lichtenstein und vom Innern des Gebäudes aus eingenommen, bevor die mündliche Verhandlung im Rathaus von Lichtenstein geschlossen wurde.

Mit dem Urteil wird das Land nun verpflichtet, über den Antrag auf Genehmigung der Errichtung der Windenergieanlagen erneut zu entscheiden, wobei der Aspekt des Denkmalschutzes einer entsprechenden Genehmigung nicht entgegensteht, während Fragen des Naturschutzes noch zu prüfen sind. Die Entscheidungsgründe zu dem Urteil werden den Beteiligten in den nächsten Wochen zugehen. (Bi.)

Verwaltungsgericht Sigmaringen