Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss von heute die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 26. März 2021 – 7 L 137/21 – zurückgewiesen, mit dem dieses den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das von der Stadt Chemnitz ausgesprochene Versammlungsverbot des Bündnisses „Chemnitz steht auf“ abgelehnt hatte.