Kundgebung in Chemnitz „Wahrheit-Freiheit-Frieden” des Bündnisses „Chemnitz steht auf” am 27. März 2021 bleibt untersagt

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss von heute die Beschwerde des Anmelders gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 26. März 2021 – 7 L 137/21 – zurückgewiesen, mit dem dieses den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das von der Stadt Chemnitz ausgesprochene Versammlungsverbot des Bündnisses „Chemnitz steht auf“ abgelehnt hatte.