Mainzer Weihnachtsmarkt – Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt

16.07.2014

Einer der Bewerber um einen der Plätze auf dem Mainzer Weihnachtsmarkt, der mit seiner Bewerbung keinen Erfolg hatte, hat bei der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem er in erster Linie begehrt, dass das Gericht die Stadt Mainz verpflichtet, ihn für die Weihnachtsmärkte 2014 bis 2016 zuzulassen.

Das Auswahlverfahren auf Grund der Ausschreibung durch die Stadt Mainz stehe nicht in Einklang mit der städtischen Marktsatzung und sei deshalb rechtsfehlerhaft, macht der Antragsteller im Rahmen umfangreicher Rechtsausführungen geltend. Die Stadt habe kein transparentes, diskriminierungsfreies und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechendes Auswahlverfahren durchgeführt.