Nächtliches Tempo 30 auf der B 31 in Freiburg

Hinweis auf Gerichtstermin
Am kommenden

Freitag, den 14. Juni 2013, um 9:30 Uhr
im Verwaltungsgericht Freiburg,
Habsburgerstraße 103, 79104 Freiburg
Sitzungssaal VII, 5. OG, Raum Nr. 528

verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg mündlich über die Klage eines Bewohners einer Umlandgemeinde gegen die Stadt Freiburg wegen der nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) auf der B 31 in Freiburg zwischen der Tunnelein- und -ausfahrt bei der Brauerei Ganter und der Kronenbrücke (4 K 1408/12).