Oberverwaltungsgericht Hamburg: Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolglos

Mit heute verkündetem Urteil (1 E 25/18.P) hat das Oberverwaltungsgericht die Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona als unzulässig abgewiesen.
Oberverwaltungsgericht Hamburg: Klage einer Privatperson gegen die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona erfolglos

Das Oberverwaltungsgericht hat an seiner bereits im Eilverfahren vertretenen Auffassung festgehalten, dass der Kläger als Privatperson von der Planung nicht in eigenen schützenswerten Rechten betroffen ist. Allein der Umstand, dass er in der Nähe des Bahnhofs wohnt und diesen nutzt, versetzt ihn nicht in die Lage, die Planung insgesamt im Klagewege anzugreifen. Auch die geltend gemachte Verletzung von Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Wasserrahmenrichtlinie führt nicht zur Zulässigkeit der Klage.

Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Das Oberverwaltungsgericht hatte dieses Verfahren vor der Entscheidung von dem zunächst verbundenen Klageverfahren des Verkehrsclubs Deutschland abgetrennt. Die Verbandsklage des Verkehrsclubs Deutschland ist weiterhin anhängig.