Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Zugang der AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute zugestelltem Beschluss (3 E 2759/19) einen Eilantrag der AfD-Fraktion abgelehnt, mit dem diese gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg Zugang zu dem Bürgerhaus Wilhelmsburg zwecks Durchführung einer politischen Diskussionsveranstaltung begehrt hat.
Verwaltungsgericht Hamburg: Kein Zugang der AfD-Fraktion zum Bürgerhaus Wilhelmsburg

AZ: 3 E 2759/19

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Bürgerhaus Wilhelmsburg, welches im Eigentum und unter ausschließlicher Verfügungsgewalt einer Stiftung steht, nicht um eine von der Freien und Hansestadt Hamburg als Trägerin der öffentlichen Gewalt zur Verfügung gestellte öffentliche Einrichtung. Zwar verfolgt das Bürgerhaus öffentliche Zwecke. Die Stadt verfügt aber nicht über ausreichende Mitwirkungs- oder Weisungsrechte gegenüber der Stiftung hinsichtlich der Entscheidung, wer Zugang zu dem Bürgerhaus erhält.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.