Projekt Stuttgart 21: Rechtsstreit über öffentliche Äußerungen der IHK Ulm durch gerichtlichen Vergleich beendet

12.12.2012

Der Rechtsstreit zwischen mehreren Firmen und Gewerbetreibenden (Kläger) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm (Beklagte) um bestimmte öffentliche Verlautbarungen der Beklagten zum Projekt Stuttgart 21 (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. März 2012) ist beendet. Die Beteiligten haben sich nach der Berufungsverhandlung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. November 2012 in einem gerichtlichen Vergleich geeinigt.