Querdenken-Demonstration in Leipzig am 10. April 2021 bleibt verboten

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren) das Verbot der Stadt Leipzig für die aus dem Umfeld der Querdenker für Samstag, den 10. April 2021 um 15:30 Uhr, angemeldete Versammlung auf dem Augustusplatz in Leipzig (Opernseite) bestätigt. Damit blieb die in der letzten Nacht erhobene Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom gestrigen Abend (vom 9. April 2021 – 1 L 202/21 -) erfolglos, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Versammlungsverbot abgelehnt hatte.