Querdenken-Demonstrationen in Dresden am 17. April 2021 bleiben verboten

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat heute Abend in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Verbotsverfügung der Landeshauptstadt Dresden für die von einem Vertreter der „Querdenker“ angemeldeten drei Versammlungen (u. a. am Königsufer) bestätigt. Damit blieb die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 15. April 2021 – 6 L 283/21 – erfolglos, mit dem das Verwaltungsgericht den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt hatte.