Strafanzeige des „Flüchtlingsrates Thüringen e.V.“ erfolglos

Mit Verfügung vom 15. Januar 2024 hat die Staatsanwaltschaft Gera entschieden, einer Strafanzeige des „Flüchtlingsrates Thüringen e.V.“ gegen zwei Richter des Verwaltungsgerichts Gera gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge zu geben.

Die von offenbar anonym gebliebenen Mitgliedern des „Flüchtlingsrates Thüringen e.V.“ mit Schreiben vom 21. Dezember 2023 erhobene Strafanzeige richtete sich gegen den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Gera Dr. Fuchs sowie gegen den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Amelung. Die Anzeigeerstatter machten geltend, die Spruchpraxis der beiden Richter in Asylsachen begründeten den Verdacht der Rechtsbeugung (§ 339 StGB).

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft begründen die Schilderungen der Anzeigeerstatter noch nicht einmal den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung. Deren Ausführungen beschränkten „sich im Wesentlichen auf die Wiedergabe von pauschal verallgemeinerten Mutmaßungen, Spekulationen und Schlussfolgerungen, die sich überwiegend aus einem Recherchebericht des MDR sowie einer Publikation des Autoren Joachim Wagner speisen“.

Die von den Mitgliedern des „Flüchtlingsrates Thüringen e.V.“ erhobene Strafanzeige ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen auch medial geführten Kampagne interessierter Kreise mit dem zum Teil ausdrücklich erklärten Ziel einer Änderung der richterlichen Zuständigkeitsordnung. Allen Richtern des Verwaltungsgerichts Gera ist bewusst, dass sich selbstverständlich auch gerichtliche Entscheidungen dem öffentlichen Diskurs zu stellen haben. Mit dem in jeder Hinsicht haltlosen Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber Kollegen, deren jahrzehntelange Amtsführung dienstrechtlich nicht den geringsten Grund zur Beanstandung geliefert hat, entziehen sie diesem Diskurs jedoch die Grundlage.