Streitigkeiten um den Neubau des S-Bahnhofs Marienhof in München weitgehend erledigt

30.07.2013

Nach Durchführung eines Erörterungstermins vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben sich zahlreiche Kläger mit dem Eisenbahn-Bundesamt und der DB Netz AG über eine gütliche Beilegung der Rechtsstreitigkeiten über Teile der unterirdisch geführten 2. S-Bahn-Stammstrecke in München geeinigt. Die Kläger befürchteten insbesondere unzumutbare Lärmauswirkungen der mehrjährigen Bauarbeiten für den vom 2. Planfeststellungsabschnitt erfassten S-Bahnhof auf ihre angrenzenden Geschäftsgrundstücke; durch den Lärm von Baumaschinen und den Verkehr von Lastkraftwagen sei ein erheblicher Umsatzrückgang zu erwarten, die Nutzung von Büro- und Praxisräumen werde gravierend beeinträchtigt. Gegen die in diesen Streitsachen ergangenen Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hatte das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen.

Auf der Grundlage neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Beachtlichkeit von Anliegerinteressen im Zusammenhang mit dem Neubau eines U-Bahnhofs konnten sich die Beteiligten auf eine Beendigung der Rechtsstreitigkeiten zum S-Bahnhof Marienhof verständigen. Lediglich in einem Verfahren sind die Verhandlungen noch nicht zum Abschluss gelangt.

BVerwG 7 C 29.11

Vorinstanz:
VGH München 22 A 09.40045 – Urteil vom 24. Januar 2011

BVerwG 7 C 30.11

Vorinstanz:
VGH München 22 A 09.40044 – Urteil vom 24. Januar 2011

BVerwG 7 C 32.11

Vorinstanz:
VGH München 22 A 09.40043 – Urteil vom 24. Januar 2011

BVerwG 7 C 33.11

Vorinstanz:
VGH München 22 A 09.40060 – Urteil vom 17. Februar 2011