Teilfortschreibung Regionalplan Mittlerer Oberrhein: Beschränkungen für die mündliche Verhandlung am 19. November im VGH

In den Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 (Az. 5 S 1107/18, 5 S 1707/18, 5 S 1708/18 und 5 S 1710/18) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Donnerstag, den 19. November 2020, 10.00 Uhr.

Die Verhandlung findet im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim im Sitzungssaal III (Untergeschoss) statt. Da dort coronabedingt nur wenige Sitzplätze zur Verfügung stehen, wird die Verhandlung – aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden des 5. Senats – auch in den Sitzungssaal II des VGH (Erdgeschoss) übertragen. Für Pressevertreter/innen sind im Sitzungssaal III vier Plätze reserviert.

Alle Personen haben aufgrund der Hausordnung des Präsidenten des VGH vom 14. Juli 2020 im öffentlichen Bereich Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Für Besucher und Pressevertreter/innen erfolgt der Einlass in das Gerichtsgebäude erst 15 Minuten vor dem vorgesehenen Verhandlungsbeginn. Sie haben in den Sitzungssälen auch während der mündlichen Verhandlung des 5. Senats
– aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Senatsvorsitzenden – die Pflicht, eine selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern sie nicht aus medizinischen Gründen individuell von dieser Pflicht befreit sind.