Waldschlösschenbrücke: Verkündung verschoben

14.03.2014

In dem Rechtsstreit um den Planfeststellungsbeschluss für die Waldschlösschenbrücke in Dresden hat das Bundesverwaltungsgericht den auf Donnerstag, den 20. März 2014, anberaumten Verkündungstermin aufgehoben.

Im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 6. März 2014 ist das Bundesverwaltungsgericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Fall Fragen zur Auslegung des europäischen Rechts (FFH-Richtlinie) aufwirft, deren Beantwortung nur auf der Grundlage einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union möglich ist. In dieser Situation ist das – letztinstanzlich zuständige – Bundesverwaltungsgericht zur Vorlage verpflichtet. Die Vorlagefragen bedürfen der sorgfältigen Formulierung und einer detaillierten Begründung. Der Vorlagebeschluss soll erst verkündet werden, wenn er vollständig abgefasst von allen Richtern unterschrieben ist.

Ein neuer Verkündungstermin wird von Amts wegen bestimmt werden.

BVerwG 9 C 6.12

Vorinstanzen:
OVG Bautzen 5 A 195/09 – Urteil vom 15. Dezember 2011
VG Dresden 3 K 923/04 – Urteil vom 30. Oktober 2008