Widerruf Tierheimbetreibererlaubnis Tierschutzverein Elbe-Elster e.V. (Herzberg)

Mit Beschluss vom 06. September 2017 hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus den Eilantrag des Tierschutzvereins Elbe-Elster e.V. gegen den Widerruf  seiner Erlaubnis zur Betreibung eines Tierheims in Herzberg zurückgewiesen.

Der Tierschutzverein e.V. wandte sich mit dem Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs sowie darauf aufbauender Anordnungen, welche unter anderem die Auflösung des bestehenden Tierbestandes zum Inhalt hatten.

Nach den Feststellungen des Gerichts verstieß der Tierschutzverein gegen mehrere ihm in der Erlaubnis erteilten Auflagen, wie etwa der Vorlage einer ausreichenden Dokumentation des Tierbestandes, der Erbringung von Sachkundenachweisen oder der Durchführungen von Tierimpfungen.

Das Gericht hat die Einschätzung des Landkreises als Aufsichtsbehörde bestätigt, dass die Auflagenverstöße überwiegende Zweifel an der tierschutzrechtlichen Zuverlässigkeit des Tierschutzvereins, gegen welchen bereits über einen längeren Zeitraum mehrere tierschutzrechtliche Anordnungen und Bußgelder verhängt worden waren, begründen. Vor diesem Hintergrund musste sich der Landkreis nicht auf eine (weitere) Erteilung von tierschutzrechtlichen Auflagen verweisen lassen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden.

Verwaltungsgericht Cottbus