14. Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren wegen Landfriedensbruch

Am 16.03.2018 setzt die 14. Strafkammer als Berufungskammer ihre am 07.03.2018 begonnene Hauptverhandlung fort, in der es um den Vorwurf des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall geht. Gegenstand sind dabei die Vorfälle vom 15.01.2015, bei denen in der Innenstadt von Leipzig (vor allem am Amtsgericht, aber auch beim Land- und Bundesverwaltungsgericht sowie an anderen Gebäuden) aus einem Demonstrationszug heraus erheblicher Sachschaden in Höhe von mindestens 35.000,- € in Form von Graffitischmierereien, beschädigten Polizeifahrzeugen und eingeworfenen Fensterscheiben angerichtet worden war. Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht in erster Instanz – unter Einbeziehung einer inzwischen verbüßten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt, wobei für den zur Verhandlung gestandenen Landfriedensbruch eine Einzelstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten angenommen worden ist.

Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte – mit dem Ziel eines Freispruchs – als auch die Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten Berufung eingelegt. Am 07.03.2018 wurden bereits eine Vielzahl von Zeugen sowie ein Sachverständiger zu einem DNA-Gutachten gehört. Im Fortsetzungstermin vom 16.03.2018 soll nach derzeitiger Planung ein weiterer, am 07.03.2018 nicht erschienener Zeuge vernommen werden. Unter Umständen kann daher das Berufungsverfahren bereits am 16.03.2018 abgeschlossen werden.

Oberlandesgericht Dresden