Kategorie: Aktuell

Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach im Jahr 2018 rechtswidrig

Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags durch die Stadt Bad Kreuznach am 28. Oktober 2018 aus Anlass des erstmals veranstalteten Herbstmarkts war rechts­widrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz müssen Verkaufsstellen an Sonn­tagen grundsätzlich geschlossen sein. Abweichend hiervon können Städte durch Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen im Jahr eine Öffnung der […]