Trotz Pandemie: Kein Stillstand der Rechtspflege

Ebenso wie für andere Gerichtsbarkeiten gilt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes: Wir bleiben handlungsfähig.

Auch die Gerichte sind gehalten, ihre Außenkontakte auf das notwendigste zu reduzieren und die von der Landesregierung erlassenen Zutrittsbeschränkungen umzusetzen. Deshalb und aus Gründen der Fürsorge für alle Verfahrensbeteiligten sowie die hauseigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden vorerst, d.h. bis zum 19. April 2020 keine Verhandlungstermine statt. Bereits geladene Termine sollen wieder abgeladen beziehungsweise verlegt werden.

Dank der technischen Ausstattung können Richterinnen und Richter viele ihrer Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen vom Homeoffice aus erledigen.

Schriftlich bzw. elektronisch eingereichte Rechtsschutzgesuche werden wie gewohnt entgegengenommen und bearbeitet. Die dafür geltenden gesetzlichen Fristen müssen allerdings eingehalten werden.