Kategorie: Aktuell

Gingen: Evangelische Kirchengemeinde muss deutlich geringerer Kostenbeteiligung der bürgerlichen Gemeinde bei Instandhaltung der Johanneskirche zustimmen

03.01.2014 Die Kirchenbaulast bürgerlicher Gemeinden für Kirchtürme, Kirchenuhren und Kirchenglocken nach dem Württembergischen Kirchengemeindegesetz vom 14. Juni 1887 gilt dem Grunde nach fort. Sie begründet eine anteilige Kostentragungspflicht nach dem Maß der Benutzung dieser Gegenstände für Zwecke der bürgerlichen Gemeinde. Nachdem die davon erfassten Nutzungen (Tageseinteilungs-, Zeitansage- und Alarmierungsfunktion) nahezu vollständig entfallen sind, kann sie […]