Ausgang der Klageverfahren auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit S 2

Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 16.11.2017 die Klage eines Bürgers (Az.: 14 K 6356/16; vgl. Pressemitteilung vom 13.11.2017) auf Zugang zu „Dokumenten, welche im Besprechungsprotokoll vom 22.01.2014 des Arbeitskreises Brandschutzprojekt Stuttgart-Ulm unter Nr. 5 angegeben werden: 1. Folie 11 und 2. Simulation der Gruner AG“ abgewiesen.

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteilsgründe, die noch nicht vorliegen, beantragt werden.

Im Verfahren 14 K 4302/16, in dem dessen Kläger den Zugang zu „Dokumenten, welche Risikosachverhalte betreffen und die nach dem 25.03.2011 datiert sind“, begehrte, ordnete das Gericht auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens an.

Verwaltungsgericht Stuttgart