Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Bestand an offenen Asylverfahren deutlich abgebaut; Belastung durch Corona-Verfahren normalisiert sich etwas; Einrichtung eines neuen Senats für zweite Jahreshälfte zu erwarten

Die Coronavirus-Pandemie hat auch im Jahr 2021 die Tätigkeit des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wesentlich geprägt. Mündliche Verhandlungen fanden nur unter Infektionsschutzvorgaben statt. Die bereits im zweiten Quartal 2020 vorgenommenen Maßnahmen in den Verhandlungssälen – u.a. Plexiglasabtrennungen und Beschränkungen der Zuschauerplätze – haben für die Prozessbeteiligten und die Zuhörer Gerichtstermine in geschützter Atmosphäre ermöglicht. Alle Interessierten hatten in öffentlichkeitswirksamen Verfahren aufgrund der Videoübertragung der Verhandlung in andere Säle des VGH die Gelegenheit, trotz der Beschränkung der Zuschauerplätze den Prozessen in vollem Umfang beizuwohnen.

Die Belastung des VGH mit infektionsschutzrechtlichen Verfahren hat sich im Laufe des Jahres 2021 etwas normalisiert. Im Jahr 2020 waren 348 Corona-Verfahren eingegangen. Im ersten Halbjahr 2021 nahm die Belastung durch diese sehr aufwändigen Verfahren nochmals zu. In diesem Zeitraum gingen 232 Corona-Verfahren ein. Dabei machten die 167 durchweg sehr komplexen Eilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, die sich gegen infektionsschutzrechtliche Beschränkungen in Verordnungen der Landesregierung wandten, den größten Anteil aus. Eine gewisse Normalisierung trat im zweiten Halbjahr 2021 ein, in dem noch 73 Corona-Verfahren eingingen. Diese Normalisierung hat sich bisher im Jahre 2022 fortgesetzt. Der für das Infektionsschutzgesetz zuständige Senat ist jedoch weiterhin durch eine Vielzahl noch anhängiger, nicht entschiedener Normenkontroll-Hauptsacheverfahren nach § 47 Abs. 1 VwGO belastet.

Im vergangenen Jahr haben die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen und der VGH den Bestand an offenen Asylverfahren deutlich reduzieren können. Der VGH hat die Zahl der offenen Asylverfahren um 35% auf 536 (Vorjahr 831), die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte ihren Bestand um 46% auf 10.043 (Vorjahr 18.612) sehr erheblich verringert.

Zur weiteren Entlastung des VGH wird im zweiten Halbjahr ein neuer Senat eingerichtet werden. Die Maßnahme geht zurück auf die Initiative der Landesregierung, erstinstanzliche Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.