Beschwerde im Eilverfahren wegen Ablehnung der Neuerteilung eines Jagdschein an einen Forstbeamten zurückgewiesen.

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald hat heute eine
Beschwerde gegen eine Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald im vorläufigen
Rechtsschutzverfahren abgelehnt, mit dem der Antrag eines Forstbeamten auf Neuerteilung eines
Jagdscheines abgelehnt worden war.
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hatte zuvor den Antrag des
Forstbeamten auf Neuerteilung des Jagdscheines mit der Begründung versagt, dieser sei wegen
Verstößen gegen jagdrechtliche Vorschriften nicht zuverlässig.
Nachdem der Antragsteller erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht unterlegen war, hat der
Senat seine Beschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass sich der Antragsteller nicht
hinreichend – wie gesetzlich erforderlich – mit der Argumentation des Verwaltungsgerichts
auseinandergesetzt habe. Die Bewertung der einzelnen Verstöße bleibt somit dem
Hauptsacheverfahren vorbehalten.